Dem Tod begegnen und Hoffnung schöpfen.

Abschied nehmen von den Lieben. In dieser schwierigen Zeit steht Ihnen die Kirchgemeinde Oberbalm zur Seite.

Bei einem Todesfall in der Familie kommen nebst der Trauer viele Dinge auf die Angehörigen zu. Eine Zeit, in der die Koordination mit Ämtern, Ärzten, vielleicht der Polizei, den Versicherungen oder auch Druckereien und Zeitungen zu einer anspruchsvollen Herausforderung wird.

Todesfall — Was tun? Eine Hilfestellung.


Pfarrer

Die Pfarrerin von Oberbalm (Pfr. Renate von Ballmoos) steht Ihnen bei seelsorgerlichen Fragen bei und ist froh, wenn Sie sie möglichst früh kontaktieren, damit ein gutes Datum für Bestattung und Trauergottesdienst festgelegt werden kann.

Arzt und/oder Polizei

Stirbt jemand zu Hause, muss der Arzt den Tod bestätigen und eine Todesbescheinigung ausfüllen. Bei einem Unfall muss zudem die Polizei verständigt werden.

Bestattungsunternehmen

Üblicherweise wird ein Bestattungsunternehmen engagiert, das die Herrichtung des Verstorbenen und die Erledigung der Formalitäten übernimmt und auch bei der Wahl der Bestattungsart behilflich ist. Die Bestattung kann aber auch selbst organisiert werden.

Bestattungsart

Festlegen der Bestattungsart: Erdbestattung auf dem Friedhof Untertürli  oder Kremation mit Bestattung im Urnengrab oder im Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof bei der Kirche. Es ist auch erlaubt, die Urne auf dem eigenen Grundstück zu bestatten oder die Asche auf eigenem oder öffentlichem Grund auszustreuen.

Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam aufgebahrt. Dies geschieht meist im Aufbahrungsraum des Friedhofs Untertürli. Eine Aufbahrung zu Hause ist erlaubt, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Der Entscheid liegt beim zuständigen Arzt.

Feuerbestattungen müssen zudem beim Bestattungsamt der Stadt Bern angemeldet werden: Predigergasse 5, 3011 Bern; Dort wird dann auch der Zeitpunkt für die Kremation festgelegt. 

Transport

Der Transport von Verstorbenen ist nur mit einem Leichentransportauto erlaubt.

Zivilstandsamt

Die Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt muss innert zweier Tage erfolgen: Zivilstandsamt Kreis Bern-Mittelland, Laupenstrasse 18a, 3008 Bern; 031 635 42 00

Folgende Dokumente mitbringen: Todesbescheinigung, Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung.

Gemeinde

Meldung an die Gemeinde, in der die verstorbene Person bestattet werden soll.

Mitbringen: Todesanzeigebescheinigung (Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalles) des Zivilstandsamtes.

Todesanzeigen/Leidzirkulare

Todesanzeigen/Leidzirkulare mit Angaben von Ort und Zeit von Bestattung und Trauerfeier verschicken, evtl. auch in der Tageszeitungen oder im Anzeiger publizieren.

Leidmahl (Grebt)

Falls nach dem Abschiedsgottesdienst ein Leidmahl (Grebt) stattfindet, muss das Restaurant reserviert werden.

Siegelungsamt

Nach der Bestattung wird sich das Siegelungsamt der Gemeinde mit den Angehörigen in Verbindung setzen und sie über das weitere Vorgehen informieren.

Versicherungen

Denken Sie auch daran, Versicherungen wie Krankenkasse, AHV, Pensionskasse, Lebensversicherung zu informieren.